Ablauf
Gemeinsam vereinbaren wir telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein Erstgespräch. Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen und gibt Ihnen die Möglichkeit, ein Gefühl dafür zu bekommen, ob ich die passende Person für Ihre Anliegen bin. Das Erstgespräch findet gerne in der Praxis statt – bei Bedarf auch online oder bei Ihnen zu Hause im Rahmen eines Hausbesuchs.
Im Erstgespräch schildern Sie Ihre aktuelle Situation und Sie erhalten einen ersten Einblick in meine Arbeitsweise. Im Anschluss entscheiden Sie, ob sie weitere Termine in Anspruch nehmen möchten.
Je nach Zielsetzung und individuellem Bedarf können die Termine wöchentlich, alle zwei Wochen oder auch in größeren Abständen stattfinden. Die Dauer der Beratung|Behandlung richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen.
Honorare und Zuschüsse
Erstgespräch (50-60 Min) € 100
Beratung|Behandlung (50-60 Min) € 100
Paarberatung | Mehrpersonensetting (90 Minuten) € 150
Am 1.1.2024 wurde die klinisch-psychologische Behandlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen und wird demnach von den österreichischen Kassen bezuschusst.
Da ich in der Liste der Klinischen Psychologinnen und Psychologen des Bundesministeriums eingetragen bin, besteht bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose die Möglichkeit eines Kostenzuschusses durch Ihre Sozialversicherung.
Die Abrechnung erfolgt ähnlich wie bei einem Wahlarzt: Sie begleichen das Honorar zunächst selbst und reichen die Honorarnote anschließend bei Ihrer Sozialversicherung zur Rückerstattung ein.
Voraussetzungen dafür:
- Vorliegen einer psychischen Erkrankung
- Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden
Auch über private Zusatzversicherungen kann je nach Versicherungsvertrag ein Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlungen möglich sein.
Fragen zu Kostenzuschüssen und zum Antragsverfahren können wir gerne im Erstgespräch besprechen.
Zuschüsse 2026:
ÖGK Einzelsitzung 60 Minuten € 33,70
BVAEB Einzelsitzung 50 Minuten € 50,20
SVS Einzelsitzung 50 Minuten € 50,00
Für Personen mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten steht jährlich ein begrenztes Kontingent an ermäßigten Tarifen zur Verfügung. Sprechen Sie mich im Erstgespräch gerne darauf an.
Verschwiegenheit
Als Psychologin bin ich nach §37 Psychologengesetz zur Verschwiegenheitspflicht über alle mir anvertrauten oder bekannt gewordener Geheimnisse verpflichtet.